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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf der Firma Reckmänneken

§ 1. Geltungsbereich

  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Reckmänneken erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen; ebenso gilt dies für alle Bestellungen, die bei der Firma Reckmänneken getätigt werden. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt die Firma Reckmänneken nur an, wenn sie ausdrücklich in Textform der Geltung zustimmt.
  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2. Angebot und Vertragsabschluss

Alle Bestellungen und Bestelländerungen erfolgen in Textform. Der Inhalt mündlicher und fernmündlicher Besprechungen ist im Zweifel nur dann verbindlich, wenn er in Textform bestätigt wurde. Das Angebot kann nur binnen einer Frist von 14 Tagen angenommen werden, wenn nicht etwas anderes vereinbart wurde. Maße und Füllmengen sind ca.-Angabe; geringfügige Abweichungen von 5 % sind vertragsgemäß!

§ 3. Preise und Zahlung

  1. Sofern nichts Gegenteiliges in Textform vereinbart wird, sind alle Preise Nettopreise. Daneben fallen je nach Versandart weitere Kosten an, die vor Versendung der Bestellung angezeigt werden.
  2. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung auf das umseitig benannte Konto zu überweisen, sofern nichts anderes vereinbart wird. Der Abzug von Skonto ist nur bei besonderer Vereinbarung in Textform zulässig.
  3. Bei Verzug werden die Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. und eine Verzugspauschale i. H. v. 40 Euro berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 4. Zurückbehaltungsrechte

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, von der Firma Reckmänneken nicht bestritten oder anerkannt wurde und die Gegenforderung auf dem selben engen synallagmatischen Vertragsverhältnis beruht.

§ 5. Lieferzeit

  1. Der Beginn der von der Firma Reckmänneken angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Firma Reckmänneken berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
  3. Die Firma Reckmänneken haftet im Fall des von ihr nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes diejenige Ware, mit der die Firma Reckmänneken in Verzug ist (Verzugsware), maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes der Verzugsware.
  4. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

§ 6. Gefahrübergang bei Versendung

Wenn die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt wird, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt oder ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt.

§ 7. Eigentumsvorbehalt

  1. Die Firma Reckmänneken behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn die Firma Reckmänneken sich nicht stets ausdrücklich hierauf beruft. Sie ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
  2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist.
  3. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
  4. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Besteller die Firma Reckmänneken unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten bezüglich einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den entstandenen Ausfall der Firma Reckmänneken.
  5. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Firma Reckmänneken, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Diese wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
  6. Die Firma Reckmänneken verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 8. Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

  1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von der Firma Reckmänneken gelieferten Ware bei unserem Besteller. Im Falle von gebrauchten Gütern gilt jegliche Gewährleistung als ausgeschlossen. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist die Zustimmung der Firma Reckmänneken einzuholen.
  3. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach Wahl der Firma Reckmänneken nachgebessert oder Ersatzware geliefert. Es ist der Firma Reckmänneken stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
  4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
  5. Es bestehen keine Mängelansprüche bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäße Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
  6. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Wege-, Arbeits-, Transport-, und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von der Firma Reckmänneken gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
  7. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen die Firma Reckmänneken bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.

§ 9. Sonstiges

  1. Die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien und dieser Vertrag unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Firma Reckmänneken, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
  3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag niedergelegt.